Die Steuerverwaltung ist zuständig für:
- Vorbereitung der Veranlagung für die Steuerkommission
- Errechnen der Steuerbeträge
- Eröffnen der Veranlagungsverfügung und Einspracheentscheide
- Protokollführung der Veranlagungsbehörde der Gemeinde
- Führen des Steuerregisters und die notwendigen Kontrollen
- Prüfung der Steuererlassgesuche
- Führen des Inventuramtes
- Vorbereitung Liegenschaftsschätzungen nach Steuerrecht
Unsere Online-Dienstleistungen finden Sie auch im Smart Serice Portal Aargau
Häufige Fragen (FAQ)
Fristerstreckungen für die Steuererklärung 2024 können Sie direkt online beantragen (www.ag.ch/efristerstreckung). Eine Verlängerung der Einreichefrist bis zum 30. Juni 2025 beantragen Sie bitte nicht. Wir mahnen fehlende Steuererklärungen 2024 erstmalig im Juli.
Öffnungszeiten
| Montag | 8.30 - 11.45 Uhr | 13.30 - 18.30 Uhr |
| Dienstag - Donnerstag | 8.30 - 11.45 Uhr | 13.30 - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 - 15.30 Uhr |
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name |
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| Name | Download |
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| Frage |
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Schriftliches Gesuch oder persönliche Vorsprache (mit Ausweis) am Schalter des Steueramtes. |
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Mittels Online-Tool eFristen ein Gesuch an das Steueramt stellen. |
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Es muss ein schriftliches Gesuch/Hilfsblatt beim Steueramt eingereicht werden. Diese prüft und entscheidet über das Gesuch. |
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Mittels Download auf der Web-Site des Kantonalen Steueramtes. |




