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Ortsbürgergemeinde und Organisation

Die Ortsbürgergemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer beschränkten Zweckbestimmung. Sie besteht aus der Gesamtheit der Personen, welche im Besitz des Ortsbürgerrechts sind und im Gebiet der Einwohnergemeinde wohnen. In der Gemeinde Wohlen leben derzeit ca. 830 stimmberechtigte Ortsbürgerinnen und Ortsbürger.
 
Eine Ortsbürgergemeinde trägt immer denselben Namen wie die Einwohnergemeinde. Der von der Einwohnergemeinde gewählte Gemeinderat ist die ordentliche Verwaltungs- und Vollzugsbehörde.
 
Neben der Erhaltung und der Verwaltung des Vermögens sind die Förderung des kulturellen Lebens sowie die Unterstützung kultureller und sozialer Werke Aufgaben der Ortsbürgergemeinde Wohlen. Weiter beteiligt sich die Ortsbürgergemeinde an den Bestrebungen zur Erhaltung und Verschönerung des Orts- und Landschaftsbildes von Wohlen.
 
Es finden jährlich zwei ordentliche Ortsbürgergemeindeversammlungen statt (in der Regel im Juni und im Dezember). Der Ortsbürgergemeindeversammlung obliegen unter anderem die Festlegung des Budgets, die Entgegennahme und Beschlussfassung der Rechnung und die Erteilung des Ortsbürgerrechtes.

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Organisation der Ortsbürgergemeinde und die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht.pdf (PDF, 430.24 kB) Download 0 Organisation der Ortsbürgergemeinde und die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht.pdf