Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft getreten. Als erstinstanzliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist das Familiengericht als Abteilung des Bezirksgerichts zuständig. Für die Gemeinde Wohlen ist dies:
Familiengericht
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten
Tel. 056 648 75 51
familiengericht.bremgarten@ag.ch
Im Bereich des Kindesschutzes und Erwachsenenschutzes bleiben die Gemeinden weiterhin zuständig für Abklärungen und die Führung von Mandaten mit Berufsbeiständen.
Der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst umfasst folgende Dienstleistungen:
- Mitarbeit in vormundschaftlichen Verfahren im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes
- Abklärung der Verhältnisse und Antragstellung geeigneter Massnahmen an die Behörde
- Durchführung der Massnahmen im Auftrag der Behörde
- Führen von Beistandschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
- Erarbeitung und Umsetzung von Besuchsrechtsregelungen
- Führung der Pflegekinderaufsicht sowie Abklärung und Vermittlung von Pflegekinderplätzen
- Abklärung bei Adoptionen
Die Koordinationsstelle der Gemeinde Wohlen wird durch die Leitung der Soziale Dienste geführt.