Teilrevision Nutzungsplanung Öffentliche Auflage zur Mitwirkung gemäss § 3 Baugesetz Die Nutzungsplanung der Gemeinde Wohlen wird teilrevidiert. Bis Ende September 2021 findet nun die öffentliche Mitwirkung statt. Neben dem Kulturlandplan werden die Vorgaben in der Bau- und Nutzungsordnung teilrevidiert und die Vorgaben im Gewässerraum umgesetzt. Die Bevölkerung ist eingeladen, sich an der öffentlichen Mitwirkung zu beteiligen Die Gemeinde Wohlen ist ein wichtiger Wohn- und Wirtschaftsstandort in der Region und entwickelt sich ständig. Das bedeutet auch, dass der Druck auf die Nutzungsräume, das Bau- und Kulturland sowie die Gewässer steigt. Die Raum- und Ortsplanung ist deshalb von grosser Bedeutung für die strategische Entwicklung der Gemeinde. Eine qualitativ hochwertige Siedlungsentwicklung ist dabei ebenso wichtig wie der Erhalt von Landschafts- und Naturwerten sowie von Naherholungsgebieten. Drei Aspekte der Teilrevision Vorschläge und Anregungen willkommen – digital und analog Alternativ können die Unterlagen auch vom 16.08.2021 bis 1.10.2021 im Gemeindehaus beim Bereich Planung, Bau und Umwelt während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen und schriftliche Eingaben gemacht werden. Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, an den Planungsinstrumenten mitzuwirken und freut sich auf eine rege Teilnahme. |
FLYER_Teilrevision_Nutzungsplanung.pdf (PDF, 450.91 kB) |