Teilrevision Nutzungsplanung Teilrevision Nutzungsplanung – Öffentliche Auflage gemäss § 24 Abs. 1 BauG Die Gemeinde Wohlen ist ein wichtiger Wohn- und Wirtschaftsstandort in der Region und entwickelt sich ständig. Das bedeutet auch, dass der Druck auf die Nutzungsräume, das Bau- und Kulturland sowie die Gewässer steigt. Drei Aspekte der Teilrevision Zum Anpassungsbedarf führten u.a. folgende übergeordnete revidierten planerischen und gesetzlichen Grundlagen: auf Bundesebene das Raumplanungsgesetz und das Gewässerschutzgesetz, auf kantonaler Ebene der Richtplan, das Baugesetz inkl. Bauverordnung, die aktualisierte Gefahrenkarte Hochwasser und die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Seit 2020 laufen die entsprechenden Planungsarbeiten. Die Unterlagen der Teilrevision Nutzungsplanung werden nach der abschliessenden kantonalen Prüfung und des Gemeinderatsbeschlusses vom Dezember 2025 öffentlich aufgelegt werden. Hier finden Sie den Flyer, welcher allen Haushalten vor der Mitwirkungsphase zugestellt wurde: |
| FLYER_Teilrevision_Nutzungsplanung.pdf (PDF, 451 kB) |




