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Finanzielle Kulturförderung der Gemeinde Wohlen

Um die wechselseitige Beziehung zwischen den Kulturschaffenden und der Gemeinde verstärkt zu pflegen, hat die Gemeinde Wohlen am 22. März 1993 ein Kulturkonzept verabschiedet, welches die finanzielle Unterstützung von kulturellen Projekten und Kulturschaffenden auf Gesuch hin vorsieht.

Im Rahmen dieser finanziellen Kulturförderung vergibt die Gemeinde Wohlen folgende Beiträge:

  • Projektbeiträge
  • Förderungsbeiträge
  • Anerkennungsbeiträge


Kulturschaffende aller Sparten haben die Möglichkeit, ein Gesuch für den Erhalt eines finanziellen Beitrages einzureichen. Beachten Sie dafür die Richtlinien und Vorgaben für ein Kulturförderungsgesuch der Gemeinde Wohlen und die Anleitung zur Estellung von Förderungsgesuchen der SuisseFoundations in Zusammenarbeit mit dem Migros Kulturprozent.

Die Kulturkommission prüft die Gesuche gemäss allgemeinen und beitragsbezogenen Kriterien.

 

Dokumente

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Richtlinien und Vorgaben für ein Kulturförderungsgesuch.pdf Download 0 Richtlinien und Vorgaben für ein Kulturförderungsgesuch.pdf