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Die Einwohnergemeinde befindet sich im schweizerischen Staatsaufbau auf der untersten Stufe,gefolgt von Kanton und Bund. Sie verfügt - wie ein Staat - über Bewohner, ein Gebiet, über eine selbständige Gewalt sowie über eine eigene Gemeindeverfassung (Gemeindeordnung). Sie nimmt selbständige hoheitliche Aufgaben wahr, welche ihr durch das staatliche Recht überlassen oder übertragen werden.

Im Jahr 1965 wurde in der Einwohnergemeinde Wohlen mit der Einführung der neuen Gemeindeordnung der Einwohnerrat gebildet, welcher die Organisation mit Gemeindeversammlung ablöste. Der Einwohnerrat stellt die Vertretung des Stimmvolks der Gemeinde dar und ist das Verwaltungs- und Rechtsetzungsorgan der Gemeinde. Aufgrund der regelmässigen und in relativ kurzen Abständen stattfindenden Sitzungen, kann der Einwohnerrat um einiges flexibler und agiler reagieren, als die in der Regel nur zweimal jährlich stattfindenden Gemeindeversammlungen.