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Die Zuständigkeit des Stadtrates als Vormundschaftsbehörde ist entfallen. Im Bereich des Kindesschutzes und Erwachsenenschutzes bleiben die Gemeinden weiterhin zuständig für Abklärungen und die Führung von Mandaten mit Berufsbeiständen.

Als erstinstanzliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist das Familiengericht als Abteilung des Bezirksgerichts zuständig.

Familiengericht
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten
Tel. 056/648 75 51
familiengericht.bremgarten@ag.ch