Alle Gemeinderesultate von eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Bundes finden Sie unter www.admin.ch und des Kantons unter www.ag.ch
Urne Öffnungszeiten
Tag | Zeit | Standort |
Samstag | 11.15 - 12.00 Uhr | Postamt 1 |
15.30 - 16.30 Uhr | Altersheim Bifang | |
17.00 - 17.30 Uhr | Schulhaus Anglikon | |
Sonntag | 09.30 - 10.30 Uhr | Gemeindehaus |
Zudem steht der Briefkasten des Gemeindehauses während 24 Stunden pro Tag bis spätestes um 10.30 Uhr des Abstimmungssonntags für die Stimmabgabe zur Verfügung. Dabei sind die Vorschriften für die briefliche Stimmabgabe zu berücksichtigen.
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen das Duplikat des Stimmausweises bei der Einwohnerkontrolle persönlich abholen und einen Identifikationsausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Verwenden Sie für die briefliche Stimmabgabe immer das offizielle Antwortcouvert (nicht direkt das amtliche Stimmzettelcouvert in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung oder der Post zur Zustellung übergeben).
- Ohne das offizielle Antwortcouvert und/oder den unterzeichneten Stimmrechtsausweis ist die Stimmabgabe ungültig.
- Verwenden Sie für die Stimm- oder Wahlzettel ausschliesslich das amtliche Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu. Die Stimmabgabe ist sonst ungültig.
- Vergessen Sie nicht, den Stimmrechtsausweis zu unterzeichnen. Die Stimmabgabe ist ohne Ihre Unterschrift ungültig.
- Senden Sie jeweils in einem Antwortcouvert nur einen Stimmrechtsausweis und ein Stimmzettelcouvert (Ehepaare).
- Packen sie den Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelcouvert so ein, dass auf dem Antwortcouvert der korrekte Adressat (Gemeindekanzlei) sichtbar wird.
- Geben sie das Stimmcouvert spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Post auf (B-Post) oder werfen Sie es bis spätestens 10.30 Uhr am Abstimmungs-/Wahlsonntag in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung. Der Briefkasten der Gemeindeverwaltung wird um 10.30 letztmals geleert. Danach eingeworfene Stimmcouverts sind ungültig.
Folgende Gründe führen zur Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe:
- Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmcouvert nicht als Antwortcouvert
- Sie vergessen den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben
- Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettelcouvert
- Sie vergessen das amtliche Stimmzettelcouvert zu verschliessen