Öffentliche Versteigerung
In der Betreibung auf Pfändung gegen den Schuldner Huber Roland, Hochstrasse 5, 5605 Hägglingen (Alleineigentum) gelangt nachstehende Liegenschaft öffentlich zur Versteigerung:
Gemeinde 4068 Hägglingen, Grundstück Nr. 12, E-GRID CH191587725014, Lagebezeichnung Dorfmatte, Plan Nr. 1, Fläche 590 m2, Kulturart Gebäude, 66 m2, übrige befestigte Fläche, 86 m2, Gartenanlage, 438 m2, Gebäude (Detail s. AGV Police), Vers.-Nr. 396, 66 m2, Hochstrasse 5, 5607 Hägglingen
Die rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung der Liegenschaft beträgt CHF 686'000.00 (Marktwert der Parzelle 4068). Anmerkungen, Dienstbarkeiten, Grundlasten und Vormerkungen gemäss Lastenverzeichnis. Die Verwertung erfolgt auf Verlangen eines Pfändungsgläubigers. Die Steigerung erfolgt am Mittwoch, 16. Dezember 2026 um 10:00 Uhr.
Steigerungslokal: Sitzungszimmer (gross), 1. Obergeschoss, Bankweg 2, 5610 Wohlen AG
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage: www.gemeinden-ag.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die Steigerungsbedingungen und das Lastenverzeichnis liegen vom 15. Oktober 2026 bis am Montag, 26. Oktober 2026 im Büro des Regionalen Betreibungsamtes Wohlen, Kapellstrasse 1, 5610 Wohlen AG auf.
Die Besichtigung der Liegenschaft findet nach telefonischer Vereinbarung mit dem Regionalen Betreibungsamt Wohlen unter der Telefon Nr. 056 619 91 23 am Montag, 02. November 2026 ab 17:30 Uhr sowie am Dienstag, 03. November 2026 ab 14:00 Uhr statt.
Der Ersteigerer hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 60'000.00 in bar an das Regionale Betreibungsamt Wohlen zu leisten, die vollumfänglich an den Kaufpreis angerechnet wird. Ebenfalls möglich ist ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines anerkannten, solventen schweizerischen Kreditinstitutes oder eine Überweisung auf das PC-Konto (IBAN CH37 0900 0000 5001 2711 5, Vermerk Verwertung Huber Roland) des Regionalen Betreibungsamtes Wohlen bis spätestens am Freitag, 11. Dezember 2026.
Erfolgt die Gutschrift später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Versteigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Im Weiteren sind CHF 6'000.00 für die Eigentumsübertragungskosten in der gleichen Zahlungsweise zu leisten. Total sind also CHF 66'000.00 anzuzahlen. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler nach der Grundstückversteigerung innert 5 Arbeitstagen zurückerstattet, falls das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Die gestundete Kaufsumme ist innert 30 Tagen seit Steigerungstag an das Regionale Betreibungsamt Wohlen zu bezahlen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16.12.1983 und die Bewilligungsverordnung vom 01.10.1984 aufmerksam gemacht.
REGIONALES BETREIBUNGSAMT WOHLEN
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Mitteilung Lastenverzeichnis (PDF, 1017 kB) | Download | 0 | Mitteilung Lastenverzeichnis |
| Protokoll Grundstückversteigerung, Steigerungsbedingungen (PDF, 547 kB) | Download | 1 | Protokoll Grundstückversteigerung, Steigerungsbedingungen |
| Schätzung Liegenschaft (PDF, 8.92 MB) | Download | 2 | Schätzung Liegenschaft |




