Steuererklärung
Die Steuererklärung muss bis zum definierten Abgabetermin beim Steueramt eingereicht werden. Unsere Software EasyTax erleichtert diesen Prozess enorm.
Kann die Steuererklärung nicht bis zu vorgesehenen Datum eingereicht werden kann über eFristen eine entsprechende Fristerstreckung beantragt werden.
Erwerbstätigkeit und Abzüge müssen vollständig und wahrheitsgetreu deklariert werden.
Die Steuererklärung muss von den Steuerpflichtigen eigenhändig unterschrieben werden.
Steuerveranlagung
Das Steueramt prüft die eingegangen Steuererklärungen und nimmt die nötigen Abklärungen vor. Die Steuerkommission (Delegation) erlässt die Veranlagungsverfügung. Sämtliche Fragen zu den steuerbaren Faktoren können an das Steueramt gestellt werden
Rechtsmittel
Gegen die Steuerveranlagung kann innert der vorgegebenen Frist schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss an die Steuerkommission gerichtet werden und muss einen Antrag und Begründungen enthalten. Allfällige Beweismittel müssen beigelegt oder bezeichnet werden.
Zugehörige Objekte
| Name |
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| Steuern - Bezug |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Steuerkommission Wohlen | 056 619 92 35 | steueramt@wohlen.ch |
| Frage |
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Mit der Adress-Nr. (auf Rechnung ersichtlich) können bei der Finanzverwaltung zusätzliche Einzahlungsscheine bestellt werden. |
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Einen Steuerregisterauszug können Sie schriftlich oder per Mail beantragen oder persönlich am Schalter des Steueramtes beziehen. Bei persönlicher Vorsprache ist ein gültiger Ausweis erforderlich. Den Steuerregisterauszug können wir nur per Post zustellen, nicht per E-Mail, da dieser mit Original-Stempel unterzeichnet wird. |
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Fristerstreckungen für die ordentliche Steuererklärung können Sie direkt online beantragen unter www.ag.ch/efristerstreckung. Eine Verlängerung der Einreichefrist bis zum 30. Juni 2025 beantragen Sie bitte nicht. Wir mahnen fehlende Steuererklärungen erstmalig im Juli. |
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Gesuch um Zahlungserleichterung mit entsprechendem Formular an die Finanzverwaltung stellen. |
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Es muss ein schriftliches Gesuch/Hilfsblatt beim Steueramt eingereicht werden. Diese prüft und entscheidet über das Gesuch. |
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Alle Informationen finden Sie unter www.ag.ch/etax |




