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Die Einwohnergemeinde Wohlen führt eine Musikschule, die an den Wohler Schulen über den staatlichen Instrumentalunterricht hinaus eine musikalische Grundschulung sowie einen ergänzenden Musikunterricht anbietet.

Für den Instrumentalunterricht an der Oberstufe gelten vorweg die Bestimmungen des Kantons Aargau.

Sofern die Reglemente der MSW und die dazu erlassenen Pflichtenhefte keine Regelungen enthalten, sind die schulrechtlichen Erlasse des Kantons Aargau und das Dienst- und Besoldungsreglement der öffentlichen Verwaltung und Betriebe der Einwohnergemeinde Wohlen anzuwenden.

Informationen

Datum
1. Januar 2010
Herausgeber/-in
Gemeinde Wohlen

Dokumente

Name
Schulreglement der Musikschule Wohlen MSW.pdf (PDF, 56.55 kB) Download 0 Schulreglement der Musikschule Wohlen MSW.pdf