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Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen schneiden ihre Hecken, Bäume, Sträucher so zurück, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer (Fussgänger, Velofahrer und Motorfahrzeuglenker) nicht beeinträchtigt wird.

Informationen

Datum
1. Dezember 2022
Herausgeber/-in
Gemeinde Wohlen

Dokumente

Name
Zurückschneiden von Bäumen, Sträucher und Hecken_rev. PBU_20240407 (PDF, 257.8 kB) Download 0 Zurückschneiden von Bäumen, Sträucher und Hecken_rev. PBU_20240407

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