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Ein Heimatausweis wird für den Wochenaufenthalt (Zweitwohnsitz) in einer anderen Gemeinde benötigt.

  • Der Heimatausweis ist auf ein Jahr befristet.

  • Für Ausbildungsaufenthalte kann der Ausweis für 3 Jahre ausgestellt werden

  • Bei Aufenthalten in Altersheimen und Pflegeinstitutionen wird der Ausweis unbefristet ausgestellt

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