Ein Heimatausweis wird für den Wochenaufenthalt (Zweitwohnsitz) in einer anderen Gemeinde benötigt.
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Der Heimatausweis ist auf ein Jahr befristet.
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Für Ausbildungsaufenthalte kann der Ausweis für 3 Jahre ausgestellt werden
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Bei Aufenthalten in Altersheimen und Pflegeinstitutionen wird der Ausweis unbefristet ausgestellt
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | +41 56 619 91 15 | einwohnerkontrolle@wohlen.ch |