Ein guter Leumund kann bescheinigt werden, wenn jemand seinen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde nachkommt.
Der strafrechtliche oder betreibungsrechtliche Leumund muss durch die entsprechenden Registerauszüge belegt werden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Kanzlei | +41 56 619 91 10 | kanzlei@wohlen.ch |
| Name |
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| Erwachsene |




