Ein guter Leumund kann bescheinigt werden, wenn jemand seinen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde nachkommt.
Der strafrechtliche oder betreibungsrechtliche Leumund muss durch die entsprechenden Registerauszüge belegt werden.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | +41 56 619 91 10 | kanzlei@wohlen.ch |
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