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Für die Steuererklärung 2024 mit Abgabefrist am 31. März 2025 muss bis zum 30. Juni 2025 kein Fristerstreckungsgesuch gestellt werden. Sie müssen uns nicht informieren.

Wenn sie Ihre Steuererklärung 2024 am 31. März 2025 noch nicht eingegeben haben, nehmen wir von Amtes wegen eine Fristerstreckung bis zum für Sie 30. Juni 2025 an.

Wir mahnen frühestes im Juli.

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