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Der Nachweis der Heimatorte (früherer Bürgerrechtsnachweis) belegt, wie und per wann eine Person ihren Schweizer Heimatort erworben hat. Eingebürgerte Schweizer Personen können damit ihr Einbürgerungsdatum nachweisen.

Das Dokument kann beim Zivilstandsamt des Heimatortes beantragt werden.

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