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Die Erbschafts- und Schenkungssteuern sind Rechtsverkehrs- beziehungsweise Rechtsübertragungssteuern. Besteuert werden die Übertragung oder der Übergang von Rechten an Vermögen.

Der nachfolgende Link führt Sie zur Webseite des Kantonalen Steueramtes, wo Sie weitere Informationen finden.

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