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Die Erbschafts- und Schenkungssteuern sind Rechtsverkehrs- beziehungsweise Rechtsübertragungssteuern. Besteuert werden die Übertragung oder der Übergang von Rechten an Vermögen.

Der nachfolgende Link führt Sie zur Webseite Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.des Kantonalen Steueramtes, wo Sie weitere Informationen finden.

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