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Öffentliche Fest- und Vereinsanlässe, Umzüge, sowie öffentliche Anlässe von Institutionen, Organisationen und ähnliches sind der Regionalpolizei frühzeitig zu melden. Diese prüft das Ersuchen und erteilt die Bewilligung, welche mit entsprechenden Auflagen verbunden ist.

Das Durchführen von Aktionen und Aufstellen von Ständen bedarf der Bewilligung der Regionalpolizei, und auf privaten Plätzen der schriftlichen Zustimmung des Grundeigentümers.

Die Regionalpolizei steht den Veranstaltern für die Bereiche Sicherheit und Verkehr in beratender Funktion zur Verfügung.

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