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Bei Grossereignissen ist die Regionalpolizei auf dem Gemeindegebiet für die Verkehrsregelung und die Verkehrsanordnungen zuständig.

Bei Festen und Anlässen erstellt die Regionalpolizei die temporären öffentlich rechtlichen Verkehrsanordnungen. Die Veranstalter haben sich mit der Regionalpolizei rechtzeitig in Verbindung zu setzen.

Bei Baustellen erteilt die Regionalpolizei den Bauunternehmern Weisungen für die Signalisation und Absperrung und überwacht die Ausführung. Auf Kantonsstrassen werden die notwendigen Verfügungen durch das Baudepartement, Unterabteilung Verkehrstechnik, erteilt.

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