Das Betreibungsamt wird gem. Aarg. ZPO § 215 beauftragt sogenannte amtliche Feststellungen vorzunehmen.
Darunter versteht man, dass der Betreibungsbeamte am Ort (nur Wohlen-Anglikon, Hägglingen und Niederwil) der Streitsache auf Verlangen einen Befund über deren tatsächlichen Zustand aufnimmt, soweit dieser ohne besondere Fachkenntnisse festgestellt werden kann.
Eine Voranmeldung ist notwendig.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionales Betreibungsamt | +41 56 619 91 23 | betreibungsamt@wohlen.ch |