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Das Betreibungsamt wird gem. Aarg. ZPO § 215 beauftragt sogenannte amtliche Feststellungen vorzunehmen.

Darunter versteht man, dass der Betreibungsbeamte am Ort (nur Wohlen-Anglikon, Hägglingen und Niederwil) der Streitsache auf Verlangen einen Befund über deren tatsächlichen Zustand aufnimmt, soweit dieser ohne besondere Fachkenntnisse festgestellt werden kann.

Eine Voranmeldung ist notwendig.

Preis

Fr. 40.-- pro halbe Stunde

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