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Grundsatz:

Die Schweizerische Bundesverfassung garantiert allen Personen/Familien in der Schweiz bei Notlagen finanzielle Hilfe und Beratung. Zuständig für die Gewährung dieser Hilfe ist die Wohngemeinde.

Der Umfang der finanziellen Unterstützung (Sozialhilfe) richtet sich nach den vom Kanton Aargau vorgegebenen Richtlinien.
Zur Errechnung des individuellen Sozialhilfeanspruches wird ein Budget erstellt und das sozialhilferechtliche Existenzminimum errechnet.

Bestandteile des sozialhilferechtlichen Existenzminimums sind:

- Lebensunterhalt (pauschaliert nach Anzahl Personen im gleichen Haushalt)

- Wohnkosten

- Medizinische Grundversorgung (Prämien der Krankenversicherung)

- Individuelle situationsbedingte Leistungen

(Erwerbsunkosten, Kosten für Fremdbetreuung von Kindern)
 

Bei der Berechnung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums nicht berücksichtigt werden Steuern, Schulden, Kredit- oder Darlehensraten oder betreibungsamtliche Lohnpfändungen.

Sofern die eigenen Mitteln (Erwerbseinkommen, Versicherungsleistungen, Renten, Unterhaltsbeiträge u.a.m.) das sozialhilferechtliche Existenzminimum nicht ausreichen, kann Anspruch auf Sozialhilfe beantragt werden.


Wie sieht der Vorgang aus, wenn jemand in einer Notlage ist und finanzielle Hilfe braucht?
Die Hilfesuchenden melden sich persönlich (Gemeindehaus 2. Stock, Zimmer-Nr. 203), telefonisch (056 619 92 53) oder per E-Mail (soziale.dienste@wohlen.ch) beim Sekretariat der Sozialen Dienste Wohlen. Die Sozialen Dienste informieren über die notwendigen Formalitäten und vereinbaren umgehend einen Ersttermin zur Besprechung der finanziellen und persönlichen Situation.


Weitere Informationen?

Der Beobachter hat in seiner Broschüre "Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe" Rechte und Pflichten, Berechnungsbeispiele sowie wichtige Informationen und Adressen zusammengefasst. Diese Broschüre kann beim Beobachter bezogen werden (www.beobachter.ch).

Weitere Informationen zu Sozialhilfebestimmungen und Rechtsfragen bietet auch die Internetseite der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) unter www.skos.ch.

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