Die Grundstückgewinnsteuer findet Anwendung bei Veräusserungen von im Kanton Aargau gelegenen (Privat-) Grundstücken.
Der nachfolgende Link führt Sie zur Webseite des Kantonalen Steueramtes, wo Sie weitere Informationen und Zuständigkeiten finden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | +41 56 619 91 21 | steueramt@wohlen.ch |