Mit der Teiländerung der Nutzungsplanung kommt die Gemeinde ihrem gesetzlichen Auftrag nach, die Bau- und Nutzungsordnung an die Harmonisierung der Baubegriffe anzupassen und den Gewässerraum eigentümerverbindlich auszuscheiden.
Der Kulturlandplan von 1995 wurde gesamthaft überarbeitet und digitalisiert. Die Unterlagen sollen nun öffentlich aufgelegt werden.
Zugehörige Objekte
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| Medienmitteilung Teilzonenplanänderung Nutzungsplanung (PDF, 69 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Teilzonenplanänderung Nutzungsplanung |




