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7. Juni 2021

Dieses Schutzkonzept zeigt auf, wie im Rahmen der geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen ein Trainings- und Wettkampfbetrieb auf und in den Sportanlagen der Gemeinde Wohlen ab dem 3. Juni 2021 stattfinden kann.

Der Sportpark Bünzmatt, die Sportanlagen der Kantonsschule Wohlen sowie andere durch Dritte betriebene Sportanlagen sind nicht Gegenstand des vorliegenden Konzepts.

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COVID-19 - Schutzkonzept Sportanlagen der Gemeinde Wohlen ab 03.06.2021.pdf Download 0 COVID-19 - Schutzkonzept Sportanlagen der Gemeinde Wohlen ab 03.06.2021.pdf