Dieses Schutzkonzept zeigt auf, wie im Rahmen der geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen ein Trainings- und Wettkampfbetrieb auf und in den Sportanlagen der Gemeinde Wohlen ab dem 20. Dezember 2020 stattfinden kann.
Der Schüwo Park, die Sportanlagen der Kantonsschule Wohlen sowie andere durch Dritte betriebene Sportanlagen sind nicht Gegenstand des vorliegenden Konzepts.
Zugehörige Objekte
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COVID-19 - Schutzkonzept Sportanlagen der Gemeinde Wohlen ab 20.12.2020.pdf | Download | 0 | COVID-19 - Schutzkonzept Sportanlagen der Gemeinde Wohlen ab 20.12.2020.pdf |