Das Regionale Zivilstandsamt betreut seit 2004 sämtliche zivilstandsamtlichen Belange der Gemeinden
Büttikon, Dottikon, Hägglingen, Niederwil, Sarmenstorf, Uezwil, Villmergen und Wohlen
Die Büros finden Sie im ehemaligen Streba-Gebäude an der Zentralstrasse 20 in Wohlen.
Der Zivilstandskreis Wohlen ist zuständig für:
- Die Beurkundung des Personenstandes (Geburt, Tod, Ehevorbereitung, Ehe, Anerkennung usw.)
- Beurkundung Eingetragene Partnerschaft
- Die Vorbereitung und Durchführung von Trauungen
- Namenserklärungen
Kontakt
Regionales ZivilstandsamtZentralstrasse 20
5610 Wohlen
Tel. +41 56 619 12 90
zivilstandsamt@wohlen.ch
Öffnungszeiten
Die Schalter des Regionalen Zivilstandsamtes bleiben aufgrund der aktuellen Situation bis auf weiteres geschlossen.
Sämtliche Online-Dienstleistungen, E-Mailverkehr und telefonische Kontakte stehen uneingeschränkt zur Verfügung.
Für die Abgabe schriftlicher Dokumente in Papierform benutzen Sie bitte den Briefkasten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
NEUE ÖFFNUNGSZEITEN - AB 11. Mai 2020
Montag | 8.30 – 11.45 Uhr / 13.30 – 18.30 Uhr |
Dienstag | 8.30 – 11.45 Uhr |
Mittwoch | 8.30 – 11.45 Uhr / 13.30 – 17.00 Uhr |
Donnerstag | 8.30 – 11.45 Uhr |
Freitag | 8.30 – 15.30 Uhr |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | |
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Ausweis über registrierten Familienstand bestellen | Online-FormularExtern |
Eheurkunde bestellen | Online-Formular |
Familienausweis bestellen | Online-Formular |
Familienschein bestellen | Online-FormularExtern |
Geburtsurkunde bestellen | Online-Formular |
Heimatschein bestellen | Online-Formular |
Im Falle meines Todes | Download |
Partnerschaftsausweis bestellen | Online-Formular |
Personenstandsausweis bestellen | Online-Formular |
Todesurkunde bestellen | Online-Formular |
Name | Beschreibung |
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Flussdiagramm Bund zur Namensführung eines Kindes | Flussdiagramm zur Namensführung des Kindes gemäss Zivilgesetzbuch [ZGB] _________________________________________________________________________________ |
Formular Bund Namensführung nach Eheschliessung inkl. Kinder | Dieses Formular zeigt die Namensvarianten nach Eheschliessung inkl. Kinder gem. neuem Namensrecht ab 1. Januar 2013, respektive ab 1. Juli 2014 an. _________________________________________________________________________________ |
Merkblatt Bund Eheschliessung | Merkblatt über die Eheschliessung in der Schweiz Nr. 150.1 |
Merkblatt Bund Eheschliessung im Ausland | Merkblatt über die Eheschliessung im Ausland Nr. 150.2 _________________________________________________________________________________ |
Merkblatt Bund Eingetragene Partnerschaft | Merkblatt über die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft Nr. 151.1 _________________________________________________________________________________ |
Merkblatt Bund Gemeinsame elterliche Sorge | Merkblatt über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf dem Zivilstandsamt in der Schweiz Nr. 152.3 _________________________________________________________________________________ |
Merkblatt Bund Kindesanerkennung | Merkblatt über die Kindesanerkennung in der Schweiz Nr. 152.1 _________________________________________________________________________________ |
Merkblatt Bund Namensführung bei Begründung der eingetragenen Partnerschaft | Merkblatt über die Namensführung bei Begründung der eingetragenen Partnerschaft Nr. 153.2 _________________________________________________________________________________ |
Merkblatt Bund Namensführung bei Eheschliessung | Merkblatt über die Namensführung bei Eheschliessung Nr. 153.1 _________________________________________________________________________________ |
Merkblatt Bund Religiöse Eheschliessungen | Merkblatt Religiöse Eheschliessung durch Verantwortliche religiöser Gemeinschaften in der Schweiz. _________________________________________________________________________________ |
Frage |
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Wird Ihr Kind im Spital oder Geburtshaus geboren, werden zur Beurkundung der Geburt im Schweizerischen Personenstandsregister vom Zivilstandsamt gewisse Ausweise / Dokumente benötigt. Diese Unterlagen sind bei Eintritt ins Spital oder Geburtshaus der zuständigen Person (Hebamme etc.) abzugeben. Nach der Geburt werden die Ausweise / Dokumente sowie die Erklärung über den Vor- und Familiennamen des Kindes zusammen mit der vom Spital / Geburtshaus ausgefüllten Geburtsanzeige an das für den Geburtsort zuständige Zivilstandsamt weitergeleitet. Bezüglich der zur Beurkundung der Geburt nötigen Dokumente informiert Sie gerne das Zivilstandsamt des Geburtsortes. |
Kommt das Kind zu Hause zur Welt, so ist die Geburt innert 3 Tagen persönlich beim für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt anzumelden. Die Anmeldung kann durch den Ehemann, die Mutter, die Hebamme bzw. den Arzt/die Ärztin, oder eine bei der Geburt anwesende Person erfolgen. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so kann die Anmeldung durch den Vater nur dann erfolgen, wenn er das Kind vor der Geburt anerkannt hat oder es gleichzeitig mit der Anmeldung anerkennt. Für die Anmeldung der Hausgeburt ist die von der Hebamme vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige mitzubringen. Über die weiteren Dokumente, welche zur Beurkundung der Hausgeburt nötig sind, informiert Sie das Zivilstandsamt des Geburtsortes. |
Jede Geburt wird vom Zivilstandsamt des Geburtsortes an folgende Stellen gemeldet:
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Das Kind kann vor oder nach der Geburt durch den Vater anerkannt werden. Besitzen Mutter und Vater die schweizerische Staatsangehörigkeit, ist jedes Zivilstandsamt in der Schweiz für die Entgegennahme der Anerkennung zuständig. Besteht ein Bezug zum Ausland erkundigen Sie sich beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes über die Zuständigkeit. |
Jede Anerkennung wird vom Zivilstandsamt des Anerkennungsortes an folgende Stellen gemeldet:
das Zivilstandsamt eine Mitteilung zuhanden der Personenstandsbehörden dieser Länder
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