Wann wird eine Erbbescheinigung benötigt?
Die Erbbescheinigung ist häufig unabdingbar, um über die Hinterlassenschaft verfügen zu können, insbesondere wenn es um Konten oder um Grundeigentum der verstorbenen Person geht.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Inventuramt | +41 56 619 91 22 | inventuramt@wohlen.ch |