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Der Gemeinderat Wohlen erlässt gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. f des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom 9. Dezember 1978 das nachstehende Reglement:

Die Videoüberwachung der Anlagen, Gebäude und Örtlichkeiten gemäss Anhang zu diesem Reglement dient allgemein der Wahrung des Hausrechts, insbesondere der Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen, erheblichen Verunreinigungen, Einbrüchen sowie von Verstössen gegen das Abfallbeseitigungsreglement. Der Zweck der Überwachung der einzelnen Anlagen wird im Anhang festgelegt.

Informationen

Datum
1. Dezember 2021
Herausgeber/-in
Gemeinde Wohlen

Dokumente

Name
Reglement über die Videoüberwachung öffentlicher Gebäude und Anlagen 06.03.2023.pdf (PDF, 504.83 kB) Download 0 Reglement über die Videoüberwachung öffentlicher Gebäude und Anlagen 06.03.2023.pdf
Datensicherheitskonzept Videoüberwachung Beilage 2 - Kamerastandorte Sportanlagen Hofmatten Tiefgarage.pdf (PDF, 609.25 kB) Download 1 Datensicherheitskonzept Videoüberwachung Beilage 2 - Kamerastandorte Sportanlagen Hofmatten Tiefgarage.pdf
Reglement über die Videoüberwachung Beilage – Kamerastandorte EG Bahnhof Wohlen (Bushof und P+R-Anlage).pdf (PDF, 829.36 kB) Download 2 Reglement über die Videoüberwachung Beilage – Kamerastandorte EG Bahnhof Wohlen (Bushof und P+R-Anlage).pdf
Reglement über die Videoüberwachung Beilage – Kamerastandorte UG Bahnhof Wohlen (Bushof und P+R-Anlage).pdf (PDF, 1020.5 kB) Download 3 Reglement über die Videoüberwachung Beilage – Kamerastandorte UG Bahnhof Wohlen (Bushof und P+R-Anlage).pdf
Datensicherheitskonzept Videoüberwachung Polizeiposten, Wilstrasse 57.pdf (PDF, 471.05 kB) Download 4 Datensicherheitskonzept Videoüberwachung Polizeiposten, Wilstrasse 57.pdf
Datensicherheitskonzept Videoüberwachung - Kamerastandorte Polizeiposten, Wilstrasse 57.pdf (PDF, 285.49 kB) Download 5 Datensicherheitskonzept Videoüberwachung - Kamerastandorte Polizeiposten, Wilstrasse 57.pdf

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