Die Aufsichtsanzeigen gegen den Gemeinderat Wohlen betreffend die Erteilung eines Fuss- und Fahrwegrechts sind vom Tisch. Die kantonalen Instanzen sehen kein fehlbares Verhalten des Gemeinderats. Demnach sind die Anschuldigungen der Anzeigenden haltlos. Der Gemeinderat hatte die Kompetenz zum Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrags und handelte in jeder Hinsicht rechtens.
Zugehörige Objekte
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Medienmitteilung Ortsbürgergemeinde Wohlen – Gemeinderat handelt rechtens.pdf (PDF, 90.8 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Ortsbürgergemeinde Wohlen – Gemeinderat handelt rechtens.pdf |