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Bezug

Bezahlen der Steuern

Die Finanzverwaltung ist für den Inkasso der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuern, die Steuern auf Kapitalleistungen, Grundstückgewinn- und Liquidationsgewinnen sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuer zuständig.

Steuerbezug Kantons- und Gemeindesteuern


Im Frühjahr erhalten die Steuerpflichtigen jeweils die provisorische Rechnung über die mutmasslich zu bezahlende Steuer. Die Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres sind bis spätestens zum 31. Oktober (allgemeiner Fälligkeitstermin) zu bezahlen. Sämtliche Vorauszahlungen werden verzinst.

Bei Fragen zum Inkasso (Zahlungstermine, Vergütungs- und Verzugszins, Zahlungserleichtungen) ist stets die Finanzverwaltung zu konsultieren. Die Angabe der persönlichen Adress-Nummer (auf der Rechnung ersichtlich) erleichtert die Bearbeitung ihrer Rückfragen erheblich.

Gesuch um Anpassung der provisorischen Rechnung

Zahlungserleichterungen für Kantons- und Gemeindesteuern

Bezahlen der Steuern

Informationen zur Bezahlung der Steuern: Bezahlen der Steuern

Informationen zur Bezahlung der Steuern: Bezahlen der Steuern

Vergütungs- und Verzugszinsen Steuern

Die Verzinsung der Steuerforderungen, Bussen und Guthaben der Steuerpflichtigen erfolgt nach Massgabe der in den einzelnen Kalenderjahren geltenden Verzugs- und Vergütungszinssätze. Deta…

Die Verzinsung der Steuerforderungen, Bussen und Guthaben der Steuerpflichtigen erfolgt nach Massgabe der in den einzelnen Kalenderjahren geltenden Verzugs- und Vergütungszinssätze. Details können in der kantonalen Zinsverordnung und deren Anhang  entnommen werden. Die Vorauszahlung der jährlichen Kantons- und Gemeindesteuern vor dem allgemeinem Fälligkeitstermin (31.10.) ist somit im direkten Interesse aller Steuerpflichtiger und rentabel.

Zahlungserleichterungen (Zahlungsfristen, -aufschub, etc.)

Informationen zu: Zahlungserleichterungen (Zahlungsfristen, -aufschub, etc.) Steuern

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