Bezug
Bezahlen der Steuern
Die Finanzverwaltung ist für den Inkasso der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuern, die Steuern auf Kapitalleistungen, Grundstückgewinn- und Liquidationsgewinnen sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuer zuständig.
Steuerbezug Kantons- und Gemeindesteuern
Im Frühjahr erhalten die Steuerpflichtigen jeweils die provisorische Rechnung über die mutmasslich zu bezahlende Steuer. Die Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres sind bis spätestens zum 31. Oktober (allgemeiner Fälligkeitstermin) zu bezahlen. Sämtliche Vorauszahlungen werden verzinst.
Bei Fragen zum Inkasso (Zahlungstermine, Vergütungs- und Verzugszins, Zahlungserleichterungen) ist stets die Finanzverwaltung zu konsultieren. Die Angabe der persönlichen Adress-Nummer (auf der Rechnung ersichtlich) erleichtert die Bearbeitung ihrer Rückfragen erheblich.
Gesuch um Anpassung der provisorischen Rechnung
Vergütungs- und Verzugszinsen Steuern
Die Verzinsung der Steuerforderungen, Bussen und Guthaben der Steuerpflichtigen erfolgt nach Massgabe der in den einzelnen Kalenderjahren geltenden Verzugs- und Vergütungszinssätze. Details können in der kantonalen Zinsverordnung und deren Anhang entnommen werden. Die Vorauszahlung der jährlichen Kantons- und Gemeindesteuern vor dem allgemeinem Fälligkeitstermin (31.10.) ist somit im direkten Interesse aller Steuerpflichtiger und rentabel.
Zahlungserleichterungen (Zahlungsfristen, -aufschub, etc.)
Informationen zu: Zahlungserleichterungen (Zahlungsfristen, -aufschub, etc.) Steuern
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Finanzverwaltung | +41 56 619 91 20 | finanzen@wohlen.ch |
| Steuerbezug | +41 56 619 91 20 | steuerbezug@wohlen.ch |
| Frage |
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Mit der Adress-Nr. (auf Rechnung ersichtlich) können bei der Finanzverwaltung zusätzliche Einzahlungsscheine bestellt werden. |
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Schriftliches Gesuch oder persönliche Vorsprache (mit Ausweis) am Schalter des Steueramtes. |
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Mittels Online-Tool eFristen ein Gesuch an das Steueramt stellen. |
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Gesuch um Zahlungserleichterung mit entsprechendem Formular an die Finanzverwaltung stellen. |
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Es muss ein schriftliches Gesuch/Hilfsblatt beim Steueramt eingereicht werden. Diese prüft und entscheidet über das Gesuch. |
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Mittels Download auf der Web-Site des Kantonalen Steueramtes. |




