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Der Familienschein ist ein Auszug aus dem Familienregister und wird vom Regionalen Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt.

Der Familienschein stellt eine vollständige Abschrift des Familienregisterblattes eines Bürgers/einer Bürgerin dar und gibt Auskunft über die familienrechtliche Beziehungen einer Person.

Jede Person hat Anspruch auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personenstand betreffen. Sie kann sich somit Dokumente ausstellen lassen, welche Angaben über die eigene Person sowie über ihre Verbindungen zu den Eltern und zum Ehegatten enthalten.

Personen, die vom Famiienregister in das informatisierte Personenstandsregister (Infostar) übertragen worden sind, erhalten automatisch das Nachfolgedokument "Ausweis über den registrierten Familienstand".

Er wird überwiegend zu erbrechtlichen Zwecken, Scheidungen, Einbürgerungen oder zur Anmeldung einer Rente benötigt.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 50.00
Inhaber 40.00 Fr., jede weitere Person, ausser Inhaber und deren Eltern 10.00 Fr., zuzüglich 5.00 Fr. Versand- und Portokosten

Bemerkung

Zuständig für die Ausstellung des Dokuments ist das Zivilstandsamt des Heimatortes.

Wir bitten Sie, alle Felder möglichst vollständig auszufüllen.

Verfahren

Wir werden den Familienschein umgehend ausstellen und Ihnen wunschgemäss zustellen.

Auszüge aus den Zivilstandsregistern werden nur an berechtigte Personen, d.h. selbst betroffene Personen, abgegeben. Bestellungen mit Vollmachten haben schriftlich zu erfolgen. Die Zustellung von Dokumenten für volljährige Personen erfolgt nur an die persönliche Privatadresse.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.