Gesamtrevision Gemeindeordnung Die Gemeindeordnung enthält das materielle Verfassungsrecht der Gemeinde, soweit das kantonale Recht die Gemeindeorganisation nicht selbst verbindlich regelt. Der Einwohnerrat als verfassungsgebendes Organ berät über die Gemeindeordnung und gibt ihr Inhalt und Form. Das Gemeindegesetz sieht für deren Erlass und Änderung jedoch das obligatorische Referendum (Volksabstimmung) vor.
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