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Das Marktwesen untersteht der Oberaufsicht des Gemeinderates und wird nach den Anordnungen der Regionalpolizei geleitet.

Die Zulassung der ansässigen und auswärtigen Verkäufer bedarf der Zustimmung des Gemeinderates. Bei der Zulassung sind die Platzverhältnisse und die Bedürfnisfragen zu berücksichtigen. Die Marktfahrer haben sich an die von der Regionalpolizei aufgestellte Platzordnung zu halten.

Informationen

Datum
3. Juli 1995
Herausgeber/-in
Gemeinde Wohlen

Dokumente

Name
Wochenmarktreglement.pdf (PDF, 42.06 kB) Download 0 Wochenmarktreglement.pdf