Das vorliegende Reglement wird angewendet bei Benützung von Einrichtungen der Schule durch Vereine, Kurse, Festorganisationen, Ausstellungen, Kinder während ihrer Freizeit und anderer Drittpersonen. Zu diesen Einrichtungen gehören sämtliche auf dem Areal von Schulhäusern vorhandenen Anlagen wie Sport-, Spiel- und Pausenplätze, alle Unterrichtsräume, Turnhallen, Singsäle, Aulen, Räumlichkeiten für den Hauswirtschafts- und Handfertigkeitsunterricht und dergleichen.
Informationen
- Datum
- 2. April 1973
- Herausgeber/-in
- Gemeinde Wohlen
Dokumente
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Reglement über die Benützung von Einrichtungen der Schule.pdf (PDF, 47.81 kB) | Download | 0 | Reglement über die Benützung von Einrichtungen der Schule.pdf |