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Müssen in öffentlichen Strassen oder Gehwegen Grabarbeiten durchgeführt werden, so ist vorgängig dieses Gesuch bei Planung, Bau und Umwelt Wohlen einzureichen. Die Arbeiten dürfen nicht ohne Bewilligung ausgeführt werden. Die Grab- und Belagsarbeiten haben gemäss den Technischen Vorschriften und dem Normblatt für Strassenaufbrüche der Gemeinde Wohlen zu erfolgen.

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