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Meldeformular für den Ersatz einer Feuerungsanlage

Jeder Ersatz einer Feuerungsanlage muss dem amtlichen Feuerungskontrolleur gemeldet werden, damit die Abnahmemessung innert drei, spätestens jedoch innert zwölf Monaten nach der Inbetriebnahme der neuen oder sanierten Anlage erfolgen kann. Die Bewilligungspflicht ist vorgängig mit der Abteilung Baugesuche zu klären.

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