Dieses Schutzkonzept zeigt auf, wie im Rahmen der geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen ein Trainings- und Wettkampfbetrieb auf und in den Sportanlagen der Gemeinde Wohlen ab dem 13. September 2021 stattfinden kann.
Der Sportpark Bünzmatt, die Sportanlagen der Kantonsschule Wohlen sowie andere durch Dritte betriebene Sportanlagen sind nicht Gegenstand des vorliegenden Konzepts.
Zugehörige Objekte
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COVID-19 - Schutzkonzept Sportanlagender Gemeinde Wohlen ab 13. September 2021.pdf | Download | 0 | COVID-19 - Schutzkonzept Sportanlagender Gemeinde Wohlen ab 13. September 2021.pdf |