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Namenserklärung nach der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft

Die Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft hat auf den Familiennamen (wie auch das Bürgerrecht), den die Eheleute – respektive die eingetragenen Partnerinnen und Partner – während der Ehe getragen haben, keine Auswirkung. Wer bei der Heirat oder der Eintragung der Partnerschaft seinen Namen geändert hat, kann nach Auflösung der Verbindung erklären, seinen ledigen Familiennamen wieder annehmen zu wollen.

Für die dazu erforderlichen Dokumente sowie für einen Termin bitten wir Sie, mit dem Zivilstandsamt vorgängig Rücksprache zu nehmen.


Kosten

Namenserklärungen sind gebührenpflichtig. Im Einzelfall geben wir Ihnen gerne Auskunft.

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