Die Gemeinde erstellt und unterhält die zur Ableitung und Reinigung von Abwasser aus öffentlichen und privaten Liegenschaften notwendigen Abwasseranlagen. Die erforderlichen Kanalisationen werden je nach Bedürfnis auf Grund eines Generellen Kanalisationsprojektes so gebaut, dass die Abwasser in Sammelkläranlagen gereinigt werden können. Alle Anlagen sollen in der Regel in öffentlichen Grund und Boden zu liegen kommen.
Informationen
- Datum
- 1. März 2008
- Herausgeber/-in
- Gemeinde Wohlen
Dokumente
Name | |||
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Abwasserreglement.pdf (PDF, 86.12 kB) | Download | 0 | Abwasserreglement.pdf |