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Inhalt

Zuständig für die Ausstellung ist das Regionale Zivilstandsamt des schweizerischen Heimatortes. Der Ausweis über den registrierten Familienstand gibt Auskunft über die familienrechtliche Beziehung einer Person.
Jede Person hat Anspruch auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personstand betreffen; sie kann sich somit Dokumente ausstellen lassen, welche Angaben über die eigene Person sowie über ihre Verbindungen zu den Eltern und zum Ehegatten enthalten.

Er wird überwiegend zu erbrechtlichen Zwecken, Scheidungen, Einbürgerungen oder zur Anmeldung einer Rente benötigt.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 50.00
Inhaber 40.00 Fr., jede weitere Person, ausser Inhaber und dessen Eltern 10.00 Fr., zuzüglich 5.00 Fr. Versand- und Portokosten

Bemerkung

Zuständig für die Ausstellung des Dokuments ist das Zivilstandsamt des Heimatortes.

Verfahren

Wir werden den Ausweis über den registrierten Familienstand umgehend ausstellen und Ihnen wunschgemäss zustellen.

Auszüge aus den Zivilstandsregistern werden nur an berechtigte Personen, d.h. selbt betroffene Personen, abgegeben. Bestellungen mit Vollmachten haben schriftlich zu erfolgen. Die Zustellung von Dokumenten für volljährige Personen erfolgt nur an die persönliche Privatadresse.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.