Die Verzinsung der Steuerforderungen, Bussen und Guthaben der Steuerpflichtigen erfolgt nach Massgabe der in den einzelnen Kalenderjahren geltenden Verzugs- und Vergütungszinssätze. Details können in der kantonalen Zinsverordnung und deren Anhang entnommen werden. Die Vorauszahlung der jährlichen Kantons- und Gemeindesteuern vor dem allgemeinem Fälligkeitstermin (31.10.) ist somit im direkten Interesse aller Steuerpflichtiger und rentabel.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzverwaltung | +41 56 619 91 20 | finanzen@wohlen.ch |
Name |
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Steuern - Bezug |