Kopfzeile

Inhalt

Vormundschaftswesen
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR)

Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft getreten. Als erstinstanzliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist das Familiengericht als Abteilung des Bezirksgerichts zuständig.

Die Zuständigkeit der Gemeinderäte als Vormundschaftsbehörde ist entfallen.
Der Gemeinde obliegt als Koordinationsstelle die Verbindungsherstellung zwischen Gemeinde zum Familiengericht. In Wohlen wird diese Funktion vom Leiter Soziale Dienste und dessen Stellvertreter wahrgenommen.

Für die Gemeinde Wohlen ist das Bezirks-/Familiengericht Bremgarten, Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten (+41 56 648 75 51) zuständig.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt