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Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Gem. Register- und Meldegesetz des Kantons Aargaus ist ein Wegzug der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden.


SchweizerInnen
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter erfolgen.
Für die persönliche Abmeldung am Schalter sind folgende Unterlagen notwendig:

- Meldebestätigung
- Indentifikationsausweis (Pass / ID)

Sie können sich auch ab sofort rund um die Uhr abmelden unter folgendem Link: eUmzug


AusländerInnen
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter erfolgen.

- Bitte bringen Sie den/die Ausländerausweis/e mit
- und die Meldebestätigung

Sie können sich auch ab sofort rund um die Uhr abmelden unter folgendem Link: eUmzug


Abmeldung ins Ausland
Bei einer Abmeldung ins Ausland ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Folgende Informationen sind notwendig:

- Auslandsadresse
- Kontaktadresse in der Schweiz

Denken Sie daran, dass Sie sich auch bei den Gemeindewerken abmelden. Dies können Sie online unter folgenden Link vornehmen:


www.ibw.ag/Umzug oder Tel. +41 56 619 19 19

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