Kopfzeile

Inhalt

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen:

SchweizerInnen

- Heimatschein
- Bei Verheirateten das Familienbüchlein / Familienausweise / ev. Geburtsscheine der Kinder
- Mietvertrag / Wohnungsausweis / Kaufvertrag / Untermietvertrag / Wohnbestätigung bzw.
  Einverständnis Vermieter (Angaben über Eidg. Wohnungsidentifikator, Administrative
  Wohnungsnummer, Stockwerk, Lage auf dem Stockwerk, Anzahl Zimmer)
- Scheidungsurteil / Trennungsurteil
- Krankenversicherungsausweis (KVG)

Sie können sich auch ab sofort rund um die Uhr anmelden unter folgendem Link: eUmzug
Bei Zuzug aus dem Ausland ist ein persönliches Erscheinen notwendig.


AusländerInnen (Zuzug innerkantonal)

- Ausländerausweis/e
- Falls Sie bereits über einen neuen Ausländerausweis (im Krediktartenformat) verfügen, dann fallen folgende Kosten an:

Nicht EU/EFTA-Staaten

CHF 30.-

EU/EFTA-Staaten ab 18 Jahre

CHF 30.-

EU/EFTA-Staaten bis 18 Jahre

CHF 20.-

- Gültiger Reisepass
- Familienbüchlein oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil (falls geschieden)
- Geburtsscheine der Kinder
- Mietvertrag / Wohnungsausweis / Kaufvertrag / Untermietvertrag / Wohnbestätigung bzw.
  Einverständnis Vermieter (Angaben über Eidg. Wohnungsidentifikator, Administrative
  Wohnungsnummer, Stockwerk, Lage auf dem Stockwerk, Anzahl Zimmer)

Sie können sich auch ab sofort rund um die Uhr anmelden unter folgendem Link: eUmzug


AusländerInnen (Zuzug vom Ausland oder einem anderen Kanton)

Bei einer Einreise aus dem Ausland oder einem anderen Kanton sind folgende Unterlagen mitzubringen:

- Gültige/r Reisepass/pässe (Angehörige EU/EFTA-Staaten: Identitätskarte)
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (bei Zuzug Ausland)
- Arbeitsvertrag (bei Zuzug Ausland und Ablauf Bewilligung L)
- Familienbüchlein oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind und / oder Kinder haben)
- Geburtsurkunde, woraus die Elternnamen ersichtlich sind
- Scheidungsurteil (falls geschieden)
- Schweizer Krankenkassenversicherungsausweis
- Mietvertrag / Wohnungsausweis / Kaufvertrag / Untermietvertrag / Wohnbestätigung bzw.
  Einverständnis Vermieter (Angaben über Eidg. Wohnungsidentifikator, Administrative
  Wohnungsnummer, Stockwerk, Lage auf dem Stockwerk, Anzahl Zimmer)

Bei Zuzug aus dem Ausland ist ein persönliches Erscheinen notwendig.

Zugehörige Objekte