Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden in der Gemeindekanzlei, Zimmer 108, 1. Stock, ausgestellt.
Eine vorgängige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Unterschriftsbeglaubigungen
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis
(z.B. Identitätskarte, Pass).
- Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten.
Bitte unterschreiben Sie nicht im voraus.
Kopiebeglaubigungen
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Wir bitten Sie, das Originaldokument mitzubringen.
- Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.
| Unterschriftsbeglaubigungen | |
| Für die erste Unterschrift pro Besuch | Fr. 30.-- |
| Für jede weitere, gleichzeitig zu beglaubigende Unterschrift | Fr. 10.-- |
| Kopiebeglaubigung | |
| 1. Seite pro Dokument | Fr. 20.-- |
| weitere Seiten je | Fr. 5.-- |
| Leumundszeugnisse | Fr. 30.-- |
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Kanzlei | +41 56 619 91 10 | kanzlei@wohlen.ch |
| Name |
|---|
| Erwachsene |




