Amtliche Feststellung
Das Betreibungsamt wird gem. Aarg. ZPO § 215 beauftragt sogenannte amtliche Feststellungen vorzunehmen. Darunter versteht man, dass der Betreibungsbeamte am Ort (nur Wohlen-Anglikon, Hägglingen und Niederwil) der Streitsache auf Verlangen einen Befund über deren tatsächlichen Zustand aufnimmt, soweit dieser ohne besondere Fachkenntnisse festgestellt werden kann. Eine Voranmeldung ist notwendig.
Preis: Fr. 40.-- pro halbe Stunde