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Inhalt

  • Gemäss Zivilstandsverordnung hat jede Person das Recht auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personenstand betreffen. Privaten, die ein unmittelbares und schutzwürdiges Interesse nachweisen, werden Personendaten bekannt gegeben, wenn die Beschaffung bei den direkt betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist.


Einsicht in die Register

Im Unterschied zum Grundbuch und zum Handelsregister sind die Zivilstandsregister nicht öffentlich zugänglich. Für die Bekanntgabe von Personendaten zum Zwecke der Familienforschung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Kosten für die Ahnenforschung richten sich nach dem zeitlichen Aufwand.

Beim Regionalen Zivilstandsamt sind folgende Auszüge erhältlich:

 

  • Internationale Geburtsurkunden CIEC für im Zivilstandskreis Wohlen geborenen Personen        CHF 30.--*
  • Internationale Eheurkunden CIEC für im Zivilstandskreis Wohlen geschlossene Ehen              CHF 30.--*
  • Internationale Todesurkunden CIEC für im Zivilstandskreis Wohlen verstorbene Personen          CHF 30.--*
  • Personenstandsausweise für BürgerInnen der zum Zivilstandskreis Wohlen gehörenden Gemeinden CHF 30.--*
  • Heimatscheine für BürgerInnen der zum Zivilstandskreis Wohlen gehörenden Gemeinden         CHF 30.--*
  • Familienscheine für BürgerInnen der zum Zivilstandskreis Wohlen gehörenden Gemeinden ab CHF 40.--*
  • Familienausweise mit Hülle (Ersatz für Familienbüchlein) CHF 50.--*


*Zu den obenerwähnten Kosten wird Ihnen das Porto zusätzlich in Rechnung gestellt.

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