Kopfzeile

Inhalt

Zu unterscheiden ist zwischen Vornamen und Familiennamen.

Vorname des Kindes

Sind die Eltern miteinander verheiratet, so geben sie dem Kind bei der Geburt den Vornamen. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, bestimmt allein die Mutter als Inhaberin der elterlichen Sorge die Vornamen des Kindes.

Eine spätere Änderung oder Ergänzung der Vornamen bei der Vaterschaftsanerkennung ist nicht möglich.

Die Wahl der Vornamen ist grundsätzlich frei, jedoch dürfen die Interessen des Kindes nicht offensichtlich verletzt werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Vorname unzweifelhaft dem anderen Geschlecht zugehören würde oder bei Wahl eines Städtenamens usw.

Fällt Ihnen die Vornamenswahl schwer, finden sie in jeder grösseren Buchhandlung Vornamensbücher, oder werfen Sie einen Blick in die Vornamens-Hitparade des Bundesamtes für Statistik.


Familienname des Kindes

Das Kind miteinander verheirateter Eltern erhält mit der Geburt den Familiennamen, den seine Eltern bei der Heirat oder der Geburt des ersten Kindes bestimmt haben.
Haben die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, bekommt diesen auch das Kind. Führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, können sie wählen, ob das Kind den ledigen Familiennamen des Vaters oder der Mutter führt. Familiennamen aus einer allfälligen früheren Ehe können für das Kind nicht gewählt werden. Der für das erste Kind gewählte Familienname gilt auch für alle weiteren Kinder.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so erhält das Kind den ledigen Familiennamen der Mutter. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, kann das Kind auch den Namen des Vaters führen. Dazu muss der rechtskräftige Vertrag über das Sorgerecht im Original vorliegen.

Die Vaterschaftsanerkennung bewirkt keine Änderung des Familiennamens.

Besitzt das Kind das Schweizer Bürgerrecht nicht, kann der Familienname dem Heimatrecht unterstellt werden. Das Zivilstandsamt Ihres Wohnortes informiert Sie diesbezüglich gerne persönlich.


Familiennamen der Ehegatten

Machen Sie sich rechtzeitig vor der Heirat Gedanken über die von Ihnen gewünschten Familiennamen. Das ZGB lässt für Ehepaare folgende Namensführungen zu:

Frau und Mann behalten bei der Heirat ihren Familiennamen

Die Heirat hat keinen Einfluss auf die Familiennamen der Ehegatten.

Ehemann: Muster
Ehefrau: Beispiel
Kinder: Beispiel oder Muster


Der Name der Frau ist der gemeinsame Familienname

Die Brautleute bestimmen im Ehevorbereitungsverfahren den ledigen Namen der Frau zum gemeinsamen Familiennamen.

Ehemann: Beispiel
Ehefrau: Beispiel
Kinder: Beispiel


Der Name des Mannes ist der gemeinsame Familienname

Die Brautleute bestimmen im Ehevorbereitungsverfahren den ledigen Namen des Mannes zum gemeinsamen Familiennamen.

Ehemann: Muster
Ehefrau: Muster
Kinder: Muster


Allianzname

Es ist in der Schweiz zur Gewohnheit geworden, dass Ehepaare bei der Schreibweise ihres Namens im Alltag dem Familiennamen den eigenen vor der Ehe geführten oder ihren Ledignamen oder denjenigen des Ehepartners mit einem Bindestrich anhängen (z. B. Müller-Weiss). Diese Konstellation wird in der Schweiz als Allianzname bezeichnet. Der Allianzname ist kein amtlicher Name, auch wenn er auf Wunsch der betreffenden Person in gewissen Ausweisen eingetragen werden kann.

Familienname bei eingetragener Partnerschaft

Die Partnerinnen oder Partner behalten ihren Namen. Bei der Eintragung der Partnerschaft können sie aber gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie den Ledignamen der einen Partnerin oder des einen Partners als gemeinsamen Namen tragen wollen.

Ausländisches Recht

Sind Brautleute bzw. Partnerinnen oder Partner nicht Schweizer Bürger, ist die Unterstellung des Familiennamens unter das Heimatrecht möglich. Die entsprechende Erklärung ist im Vorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt abzugeben.

Der Name einer Person mit Wohnsitz im Ausland untersteht dem Recht, auf welches das Kollisionsrecht des Wohnsitzstaates verweist.

Über die Möglichkeit einer Unterstellung des Namens unter das Heimatrecht erteilt das Zivilstandsamt Auskunft.

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt über die Namensführung bei Eheschliessung.pdf Download 0 Merkblatt über die Namensführung bei Eheschliessung.pdf
Merkblatt Namensführung bei Eintragung der Partnerschaft.pdf Download 1 Merkblatt Namensführung bei Eintragung der Partnerschaft.pdf