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Gemäss Art. 8a erhält jedermann Auskünfte aus dem Betreibungs- oder Verlustscheinregister, welcher ein Interesse glaubhaft machen kann.

Anfrage zusammen mit dem Interessennachweis an das Betreibungsamt senden. Die Auskunft wird schriftlich mit der Gebührenrechnung zugestellt.

Gegen Vorlegung eines Personalausweises kann auf dem Büro des Betreibungsamtes ein persönlicher Betreibungsauszug gegen Barzahlung bezogen werden.
Ebenso möglich ist eine Bestellung per E-Mail unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort und Adresse.
Der Auszug wird per A-Post versandt!

Es besteht keine mündliche Auskunftsmöglichkeit.

Preis

Fr. 17.-- (schriftlich) + Porto

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