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Hatten Sie ein Auslandereignis?

Sie sind Schweizerin oder Schweizer und haben im Ausland geheiratet, ein Kind geboren, eine Anerkennung vorgenommen, Ihren Namen geändert, sich scheiden lassen etc.?

In diesem Fall müssen Sie das Ereignis bei der Schweizer Vertretung im Ausland melden.

Dies gilt für alle Ereignisse, Erklärungen und Entscheidungen, die den Personenstand betreffen. Die gleiche Regelung gilt für ausländische Staatsangehörige, die zu Schweizerinnen oder Schweizer in einem familienrechtlichen Verhältnis stehen (Art. 39 ZStV).

Für detaillierte Informationen über das genaue Vorgehen, die nötigen Dokumente, Adressen von Schweizer Vertretungen und weiteren Behörden, klicken Sie bitte auf nachstehende Links:

Aufsichtsbehörden:

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